Das Verfahren |
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Informationen zum Verfahren
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Für wen gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren? |
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Voraussetzung für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens ist, dass der Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder ihm Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann; Zahlungs-unfähigkeit droht, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Wann die Schulden entstanden sind, ist unerheblich. Auch wer für Schulden weiter haftet, die in einem noch nach altem Recht durchgeführten Konkursverfahren nicht befriedigt werden konnten, kann das Angebot des jetzigen Verbraucherinsolvenzverfahrens auf Erlangung von Restschuldbefreiung nutzen. |
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