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Das Verfahren:

Außergerichtlicher Einigungsversuch

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DL-Info V

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, dann ruht zunächst das Verfahren über den Insolvenzantrag. Das Gericht hat nun eine Prognose zu treffen, ob ein gerichtlicher Schulden-bereinigungsversuch voraussichtlich erfolgreich sein wird. Beurteilt es die Erfolgschancen eines Schuldenbereinigungsplans im Ergebnis negativ, dann ordnet es die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens an; ein gerichtlicher Einigungsversuch wird in diesem Fall nicht unternommen.

Verfahren bei Einigungsversuch über den Plan
Folgen der Annahme des Schuldenbereinigungsplans